Kosten & Abrechnung


Die Kosten für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik übernimmt für gesetzlich Versicherte die entsprechende Krankenkasse. Zusätzlich fällt eine Eigenbeteiligung an, die Sie ganz bequem nach Ihrem Aufenthalt von zuhause aus überweisen können. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen über Zuzahlungen und Kostenübernahmen zusammengefasst.
 

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Private Leistungen sind hierbei ausgenommen.

 

Vor Ihrem stationären Aufenthalt bei uns kümmern wir uns – sofern Sie dem einwilligen – um die Anträge der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt eine zusätzliche Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
 

So entrichten Sie Zuzahlungen

Sie erhalten nach Ihrem Aufenthalt in unserer Klinik eine Rechnung über die Zuzahlung der Eigenbeteiligung, die Sie ganz bequem und einfach per Überweisung zahlen können.

 

Wichtig:

  • Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihrer Rechnung unbedingt Ihre Fallnummer als Verwendungszweck an. Diese ist auf Ihrer Rechnung angegeben.

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  •  Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

 

Wichtig:

  • Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente, wie Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse, bei der Aufnahme vor.

Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen – sofern Sie dem einwilligen – direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor.

Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.
Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.

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